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   BGH, 31.08.1965 - 5 StR 311/65   

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BGH, 31.08.1965 - 5 StR 311/65 (https://dejure.org/1965,6989)
BGH, Entscheidung vom 31.08.1965 - 5 StR 311/65 (https://dejure.org/1965,6989)
BGH, Entscheidung vom 31. August 1965 - 5 StR 311/65 (https://dejure.org/1965,6989)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige Hehlerei - Voraussetzung des Gesamtvorsatzes bei fortgesetzten Straftaten

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 311/65
    Der Rechtsbegriff der fortgesetzten Straftat setzt einen Gesamtvorsatz des Täters voraus, der vor oder spätestens bei dem ersten Teilakt vorhanden und derart beschaffen sein muß, daß das Wissen und Wollen des Täters den späteren Verlauf der mehreren Einzelakte mindestens insoweit vorwegbegreift, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung in Betracht kommen (vgl. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 31.08.1965 - 5 StR 311/65
    Die Strafkammer hat vielmehr die Beweisregel des § 259 StGB angewandt, die "zur Erkennung des strafbaren Vorerwerbs zwingende Begleitumstände für die Feststellung des Vorsatzes genügen" läßt (vgl. BGHSt 2, 146, 147) [BGH 01.02.1952 - 3 StR 820/51].
  • BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65

    Bestellung des Vorsitzenden einer Hilfsstrafkammer durch das Präsidium und nicht

    Insoweit neigt der Senat im Gegensatz zur Meinung des 5. Strafsenats (Urt. vom 27.8.1963 - 5 StR 239/63 - und vom 31.8.1965 - 5 StR 311/65) der vom Reichsgericht in RGSt 58, 24 vertretenen Auffassung zu, wonach es für die Frage der Gewerbsmäßigkeit unabhängig von einem etwaigen Fortsetzungszusammenhang nur auf Einzelhandlungen im natürlichen Sinn ankommen kann.
  • BGH, 04.03.1970 - 2 StR 10/70

    Erlangung von Straffreiheit wegen Selbstanzeige einer gewerbsmäßigen

    Es genügt deshalb nicht, wenn der Täter, wie hier, sein Ziel durch mehrere Einzelakte einer einzigen fortgesetzten Handlung erreichen will (BGH Urteil vom 31. August 1965 - 5 StR 311/65 - bei Dallinger MDR 1966, 24).
  • BGH, 05.11.1969 - 4 StR 410/69

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer fortgesetzten gewerbsmäßigen Hehlerei -

    Da bisher kein Anhalt dafür gegeben ist, daß der Angeklagte auf Grund eines den Gesamtumfang seiner Mitwirkung von vornherein umfassenden Vorsatzes gehandelt hat, besteht für den Senat kein Anlaß, hier zu der umstrittenen Frage Stellung zu nehmen, ob gewerbsmäßiges Handeln auch dann angenommen werden kann, wenn nur eine einzige, aus mehreren Einzelhandlungen bestehende fortgesetzte Tat begangen werden soll (so BGH, Urteil vom 9. Februar 1966 - 2 StR 476/65 gegen 5 StR 239/63 vom 27. August 1963 und 5 StR 311/65 vom 31. August 1965; vgl. Pfeiffer-Maul-Schulte, Anm. 1 zu § 260 StGB).
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